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Rechtsanwälte Steinhöfel: Der Münchner Merkur hat seine Behauptungen über den Milliardär Alischer Usmanow, die im Rahmen der deutschen Ermittlungen verwendet wurden, zurückgezogen

BERLIN--(BUSINESS WIRE)--Die deutsche Zeitung Münchner Merkur hat eine Reihe von Behauptungen über Alischer Usmanow zurückgezogen und es schriftlich belegt, indem sie drei Unterlassungserklärungen unterzeichnet und 15 Artikel, die zwischen März und November 2022 veröffentlicht wurden, entfernt hat. Einige von gelöschten Publikationen Artikel wurden von den deutschen Strafverfolgungsbehörden als Begründung für die Einleitung der Ermittlungen gegen Herrn Usmanow; diese ungeprüfte Informationen wurden für die Rechtfertigung der EU-Sanktionen gegen ihn und seine Schwester genutzt.

Der Münchner Merkur (Merkur) ist eine deutsche Tageszeitung, die zur Mediengruppe Münchner Merkur/tz gehört. Er ist die meistgelesene Abonnementzeitung in Bayern. Herr Usmanow wurde wiederholt von Merkur-Autoren ins Visier genommen, insbesondere nach seiner Aufnahme in die EU-Sanktionsliste im Februar 2022. Jetzt hat der Merkur drei Unterlassungserklärungen unterzeichnet, die die Verbreitung falscher Behauptungen über Herrn Usmanow und seine Verwandten untersagen. Zuvor hatte der Merkur fünf solche Unterlassungserklärungen unterzeichnet.

Dazu gehören die Behauptungen, dass Herr Usmanow angeblich Luxusfahrzeuge und Immobilien besitze, die er „mit Hilfe eines Netzwerks von Briefkasten- und Off-Shore-Firmen“ erworben habe und die anschließend „beschlagnahmt“ wurden. Unter diesen Vermögenswerten wurden Airbus A340, zwei Hubschrauber sowie mehrere Autos und Villen am bayerischen Tegernsee, die er angeblich „zwischen 2011 und 2018 über Strohmänner und Briefkastenfirmen am Tegernsee für mehr als 23 Millionen Euro erworben“ habe, auf Sardinien, Anwesen im britischen Surrey, Villen in London, Kroatien und Lettland.

In den gelöschten Merkur-Artikeln wurde auch behauptet, dass Herr Usmanow angeblich seine Eigentumsrechte auf diese Vermögenswerte zugunsten seiner Schwestern an den Trust übertragen habe, bei dem er diese später gemietet habe. Zugleich wurde eine der Schwester – Frau Ismailowa – als Eigentümerin der Jacht Dilbar bezeichnet. Darüber hinaus gab es unter den Falschaussagen des Merkurs die Behauptung, dass Herr Usmanow angeblich millionenschwere Immobilien in Bayern „von einem Professor der Universität Salzburg“ im Jahr 2015 und von „einem Mann aus Köln“ im Jahr 2016 erworben haben sollte.

Im Geiste verworrener Kriminalromane veröffentlichte der deutsche Verlag unter Berufung auf Gerüchte auch die Informationen, Usmanow habe angeblich sein Vermögen auf seine Schwester Frau Ismailowa übertragen – und diese wiederum auf ihre Schwester; und im „Usmanows Anwesen in Bayern“ sollten „wertvolle Artefakte“ wie mutmaßliche Fabergé-Eier gefunden worden sein.

Alle diese Behauptungen wurden auf gerichtlichem und außergerichtlichem Wege mehrmals entkräftet. Der Merkur war der Spitzenreiter, was die Intensität der Verbreitung dieser Behauptungen in der Bundesrepublik Deutschland anbelangt, und wurde dann auch zum Spitzenreiter, was die Anzahl von entfernten Artikel und unterzeichneten Unterlassungserklärungen betrifft. Tatsächlich befinden sich die genannten Vermögenswerte nicht im Eigentum von Herrn Usmanow, sondern gehören den unwiderruflichen diskretionären Trusts. Er oder seine Verwandten haben keine Kontroll- oder Eigentumsrechte: Alle Rechte liegen bei unabhängigen Treuhändern (Trustee).

Die Artikel im Merkur wurden von deutschen Strafverfolgungsbehörden verwendet, um Ermittlungen – einschließlich solcher ernsthafter Ermittlungsmaßnahmen wie Durchsuchungen – gegen Herrn Usmanow wegen des Verdachts auf Steuerhinterziehung und Verstoß gegen das deutsche Außenwirtschaftsgesetz einzuleiten. Materialien der Ermittlungen, die unter anderem auch auf gelöschte Artikel stützten, wurden von der deutschen Seite rechtswidrig an den EU-Rat übergeben, der sie als „Beweismittel“ in die Akten von Herrn Usmanow und Frau Ismailowa als Begründung ihrer Sanktionierung übernahm.

Die deutsche Staatsanwaltschaft versucht seit drei Jahren erfolglos nachzuweisen, dass Usmanow in der Bundesrepublik Deutschland steuerlich ansässig war, Steuern hinterzogen und auch gegen Sanktionen verstoßen hat. Usmanows Vertreter haben diese Vorwürfe wiederholt bestritten. Im November 2024 stellte die Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt am Main – nach fast zweieinhalb Jahren erfolgloser Bemühungen – noch eine Ermittlung gegen Herrn Usmanow – wegen des Geldwäscheverdachts – endgültig ein, ohne irgendwelche Beweise für ihre Anschuldigungen zu finden. Zuvor erkannte das Landgericht Frankfurt am Main mehrere Durchsuchungen im Rahmen der Ermittlungen als rechtswidrig an.

Seit 2023 haben Usmanows Anwälte 9 gerichtliche Beschlüsse und Verbote gegen die Verlage erwirkt, die A. Usmanow Immobilien in der Bundesrepublik Deutschland und sonstige Vermögenswerte zugeschrieben haben, die tatsächlich unabhängigen Treuhändern gehören. Darüber hinaus sind etwa 40 Unterlassungserklärungen unterzeichnet worden, dutzende internationale Medien haben ihre Beiträge gelöscht oder korrigiert.

Im Jahr 2022 hob der EU-Rat die Sanktionen gegen Frau Narsijewa und im Jahr 2025 gegen Frau Ismailowa auf.

Joachim Steinhöfel, Medienanwalt, der Herrn Usmanow vertritt, sagte: „Ein Journalist, der sich mittlerweile vollständig diskreditiert hat, war so sehr in das Narrativ Russe, reich und schuldig verliebt, dass wahrheitsgemäße Berichterstattung nicht im Wege stehen durfte. Alischer Usmanow war das Opfer dieser Attacke auf Wahrheit und Anstand. Journalistisches Versagen ist das eine, aber das die zuständige Staatsanwaltschaft diese grotesken medialen Fehlleistungen zur Grundlage ihrer Ermittlungen machte und sich auf die gelöschten Zeitungsartikel berief, diskreditiert die Justiz. Das ein Richter, wie im Falle Usmanow geschehen, einen Durchsuchungsbeschluß unterschreibt und sich dabei auf einen jetzt gelöschten Zeitungsartikel beruft, ist einfach nur noch lächerlich“.

Contacts

Pressedienst von A.B. Usmanow,
pressoffice@usm-group.com

Rechtsanwalt Joachim Nikolaus Steinhöfel, ABC-Str. 38, 20354 Hamburg, mail@steinhoefel.de, Tel: +49-40-444599

Rechtsanwälte Steinhöfel



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